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>> Studienfinanzierung: Geld zum Studieren


Wie kann man Studium und Studentenleben finanzieren?
Um ein Studium oder allgemeiner das Leben als Student oder Studentin zu finanzieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Nachfolgend werden die rechtliche Situation des elterlichen Unterhalts, das Bafög für Studierenden an Hochschulen, Kindergeld für volljährige Kinder in Ausbildung, Wohngeld für Nicht-Bafögberechtigte, Studienkredite, Studienabschlusshilfe für die letzten vier Semester, Stipendien von Stiftungen und Studentenjobs oder Leistungen nach ALG II und Hartz IV als Mittel zur Studienfinanzierung kurz vorgestellt.

ALG II / Hartz IV
Regulär haben Studenten durch den grundsätzlichen Anspruch auf BAföG keinen Anspruch auf Unterstützung durch das Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt. Unter besonderen, studienverlängernden oder existenzbedrohenden, Umständen kann jedoch auch Studenten ein Darlehen nach SGB II § 7 Abs. 5 gewährt werden. Dies gilt auch dann, wenn eine Studienunterbrechung oder ein Studienabbruch und die Aufnahme einer Beschäftigung die finanzielle Notlage nicht wesentlich verbessern würde.
Nach SGB II § 21 und § 22 können Studenten neben dem BAföG jedoch auch Mehrbedarf für nicht mit dem Studium zusammenhängende Kosten sowie eine Mietbeihilfe für "angemessenden" Wohnraum erhalten.

Während der Beurlaubung vom Studium besteht Anspruch auf Leistungen nach Hartz IV, da während dieser Zeit das BAföG grundsätzlich ausgesetzt ist. Bedingung für die Unterstützung im Urlaubssemester ist jedoch, dass man dem Arbeitsmarkt mindestens drei Stunden am Tag zur Verfügung stehen könnte. Andernfalls greift die Sozialhilfe.
Ähnliches gilt für ein Teilzeitstudium mit Präsenzpflicht. Diese nicht durch BAföG förderungsfähige Ausbildung verhindert aus sicht der Arbeitsagentur durch werktägige Pflichtveranstaltungen, dass man sich als Student arbeitssuchend melden und damit Arbeitslosengeld II beantragen kann.

BAföG
Studienfinanzierung mit Bafög, Kindergeld, Studienkredit, Unterhalt und Studentenjob Grundsätzlich ist jedes Erststudium von unter 30-jährigen Studenten in Deutschland durch das BAföG förderbar. Geprüft wird, inwiefern die eigenen und die elterlichen finanziellen Mittel zur Deckung des pauschal angenommenen Grundbedarfs ausreichen. Für die jedes Jahr neu zu beantragende Förderung aus Darlehen und Zuschuss sind neben den Formularen auch jede Menge Nachweise zum Amt für Ausbildungsförderung (meist beim Studentenwerk) vorzulegen.
Die von der Hochschule angesetzte Regelstudienzeit gilt dem BAföG-Amt als Orientierung für die Förderungshöchstdauer. Eine weitere Förderung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Ebenso gilt: ein Fachrichtungswechsel kann, ein "Studienabbruch" wird zum Verlust der Studienfinanzierung durch BAföG führen. Auch Auslandssemester können mit BAföG gefördert werden, selbst wenn für ein Studium in Deutschland kein BAföG gewährt werden konnte.
» Bafög für ein Studium berechnen, beantragen, zurückzahlen

Bildungskredit für höhere Semester
Für Studenten, die kurz vorm Studienabschluss stehen, können einen zinsgünstigen Kredit beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Ziel dieser Studienfinanzierung ist es, die Studienzeit zu verkürzen oder einen etwa erwägten Studienabbruch zu verhindern. Der vom Einkommen und Vermögen der Eltern unabhängige Bildungskredit kann bis zu 7.200 € je Ausbildungsabschnitt betragen.
» Bildungskredit vom Bundesverwaltungsamt

Kindergeld für Studenten
Für das erste und zweite Kind werden monatlich 184 € Kindergeld, für das dritte 190 € und für jedes weitere 215 € den Eltern oder dem Kind gezahlt. Nach dem 18. Geburtstag wird Kindergeld nur für Ausbildungszeiten, ggf. für Zeiten zwischen Schule und Studium und für Ausbildungs­unterbrechungen etwa wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft fortgesetzt. Alle nach 1983 geborenen Studenten werden grundsätzlich nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mit Kindergeld unterstützt - Wehrdienst und Zivildienst bspw. verlängern diese Zeiten entsprechend. Die jährliche Einkommensgrenze liegt bei aktuell 8004 € mit dieser Summe können jedoch u.a. Sozialabgaben verrechnet werden. Ansprechpartner ist die Familienkasse (auch Kindergeldstelle) der Arbeitsagentur.
» Kindergeld-Merkblatt der Arbeitsagentur

Stipendien von Stiftungen aller Art
Stipendiengeber kommen vor allem aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Verbänden, sozialen Einrichtungen und Kirche. Die Anforderungen an die Empfänger der Stipendien sind sehr unterschiedlich. Häufig werden gute Leistungen und besonderes Engagement entsprechend den Stiftungsaktivitäten vom Stipendiaten erwartet.
» Infos zum Stipendium

Studentenkredit von der Bank
Eine relativ neue Form der Studienfinanzierung sind Studienkredite oder Studiendarlehen von Banken bzw. Bildungsfonds von Unternehmen. Wer ohne BAföG studieren möchte, kann auf diese nicht-staatlichen Kredite zurückgreifen. Ähnlich dem BAföG wird auch der Studienkredit als monatliche Rate ausgezahlt. Da es sich hierbei um Volldarlehen ohne Zuschuss handelt, ist es ratsam, vor der Aufnahme anderweitige finanzielle Unterstützung zu prüfen.

Studentenjob
Ohne Studentenjobs und (bezahlte) Praktika kommen viele Studenten nicht aus. Egal ob der Job neben dem Studium als Nebenjob oder in der vorlesungsfreien Zeit als Semesterjob Geld in die studentische Haushaltskasse bringen soll, sinnvoll ist es immer sich nach einer Beschäftigung entsprechend der Studienrichtung umzusehen. Wer einen Minijob oder einen Midijob in seiner Branche findet oder zumindest seine Studienkenntnisse einbringen und vertiefen kann, wird von Studentenjobs und Studentenpraktika nicht nur finanziell, sondern auch beruflich profitieren.
» Jobs & Praktika bei der Studentenseite studserv.de
» Aushilfsjobs für Studenten
» Das Schwarze Brett der Uni Leipzig (bundesweite Jobanzeigen)

Studienabschlusshilfe
Nach dem Überschreiten der vom BAföG festgelegten Förderungshöchstdauer können Studenten für bis zu 12 Monate eine Studienabschlusshilfe als Darlehen erhalten. Bedingung ist, dass sie binnen vier Semestern nach der Regelstudienzeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Zusätzlich muss die Hochschule bescheinigen, dass das Studium im Rahmen dieser Förderungsdauer endlich beendet werden kann.

Unterhalt durch die Eltern
Studierende Kinder haben grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern. Nach BGB 1610 (2) gilt dies mindestens für das Erststudium: "Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf ...".
Unterhalt steht Kindern auch vor dem Studium, also zwischen Abitur und Studium sowie natürlich während der Studienzeit und für ca. drei Monate auch zwischen dem Studium und der Berufstätigkeit zu. Dagegen führen Wehrdienst oder Zivildienst und Freiwilligen Soziales Jahr (FSJ) oder Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) zum Aussetzen des Anspruches. Die Höhe des Unterhalts bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle bzw. der Berliner Tabelle, Altersgruppe IV.

Wohngeld
Da das Wohngeld wie auch das BAföG für die Deckung von Mietkosten gedacht sind, können nicht beide Sozialleistungen gleichzeitig bezogen werden. Wer also dem Grunde nach (Studentenstatus) einen Anspruch auf BAföG (unabhängig von dessen Bewilligung) hat, wird keine Wohngeld erhalten. Möglich ist eine Studienfinanzierung durch Wohngeld nur, sofern einer der folgende Fälle die Förderung durch BAföG ausschliesst, etwa:

· nicht-förderungsfähige Ausbildung, etwa Teilzeitstudium oder Zeitstudium
· Überschreiten der 30-Jahre-Altersgrenze des BAföG
· Überschreiten der Förderungshöchstdauer des BAföG
· Fachrichtungswechsel oder "Studienabbruch" ohne wichtigen Grund
· Studium im Ausland als Grenzgänger

>> Links zur Studienfinanzierung


» Wegweiser rund um die Studienfinanzierung



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