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Studienplatzvergabe durch die ZVS III
Bewerbung bei der ZVS um einen Studienplatz, Zulassung und Ablehnung
Die ZVS kennt sogenannte Vorabquoten mit denen besondere Bewerbergruppen bereits vorab zugelassen werden: Ausländer, Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung, Härtefälle, Sanitätsoffiziere der Bundeswehr, Zweitstudienbewerber. Auch wer z.B. durch den europäischen Freiwilligendienst, durch das Freiwillige Ökologische Jahr / Freiwillige Soziale Jahr oder durch den Wehrdienst bzw. Zivildienst verhindert war, einen erhaltenen Studienplatz anzutreten, fällt unter die Vorabquote.
Mit dem Wintersemester 2006/07 wird die Online-Bewerbung der reguläre Weg zum Studienplatz. Die Bewerbungsfristen enden für das Wintersemester am 31. Mai bzw. am 15. Juli sowie für das Sommersemester am 15. Januar bzw. am 30. November. Die früheren Termine gelten jeweils für sogenannte Alt-Abiturienten, die späteren für Neu-Abiturienten, die erst zeitnah ihr Abitur bzw.Erststudium-Zeugnis erhalten haben.
Der Versand der Zulassungsbescheide bzw. Ablehnungsbescheide entsprechend dem Auswahlverfahren nach ZVS-Quote bzw. der Hochschulen findet im August und September bzw. im Februar und März statt. Im Anschluss setzen zwei Nachrückverfahren ein. Sind danach noch immer Studienplätze frei, werden diese über Losverfahren direkt durch die Hochschule vergeben.
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